Hinweisgeberschutz

Schutz von Hinweisgebern gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Ziel des Gesetzes ist es, natürliche Personen (hinweisgebende Personen) vor Repressalien zu schützen. Dieser Schutz bezieht sich auf die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangten Informationen über Verstöße bei ihrem Beschäftigungsgeber oder einer anderen Stelle, mit der sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen, und diese an die nach dem HinSchG vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Geschützt werden darüber hinaus Personen, die Gegenstand einer Meldung sind sowie sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind.

Eine Liste mit Verstößen, die nach dem HinSchG gemeldet werden können, findet sich in § 2 HinSchG. Beispiele sind Verstöße, die strafbewehrt sind, Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient und Verstöße gegen eine Reihe von Rechtsvorschriften des EU-, Bundes- und Landesrechts, wie z. B. solche zu Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Produktsicherheit, Datenschutz oder Kartellrecht.

Die interne Meldestelle der Firma Walter Otto Müller GmbH & Co. KG ist wie folgt zu erreichen:

1. Digital im Internet mit der Möglichkeit eine anonyme Meldung abzugeben:
https://app.parlabox.pro/whistleblower/de/1adraioxo00k9t8h

2. Telefonisch unter der Telefonnummer: 04821 896168

Unter dieser Nummer ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Für eine Rückmeldemöglichkeit bzw. für das weitere Verfahren bei einer Sprachmeldung muss eine Kontaktmöglichkeit hinterlassen werden (Telefonnummer oder Emailadresse).

Die Meldungen werden an den internen Datenschutzbeauftragten geleitet. Das Verfahren unterliegt dem HinSchG sowie der DSGVO. Insbesondere ist der Datenschutzbeauftragte gemäß Art. 38 (5) DSGVO auch gegenüber dem Verantwortlichen (Arbeitgeber) zur Geheimhaltung oder der Vertraulichkeit verpflichtet.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldung bei einer externen Meldestelle abzugeben:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html